Kontakt

Für Beschwerden über Arbeitsbedingungen und für konkrete betriebliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Arbeitsinspektorat. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Lage der Betriebsstätte oder der Baustelle.

Beschwerden sind vertraulich zu behandeln. Nach § 18 Abs. 1 des Arbeitsinspektionsgesetzes (ArbIG) besteht eine Geheimhaltungspflicht. Die Arbeitsinspektionsorgane dürfen keine Information über die Quelle einer Beschwerde (über bestehende Mängel oder die Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften) erteilen.

Sie dürfen weder dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin noch sonstigen Personen gegenüber andeuten, dass eine Amtshandlung durch eine Beschwerde veranlasst worden ist. Dieser Vertraulichkeitsgrundsatz gilt für die Arbeitsinspektion vollkommen unabhängig davon, in welcher Position die Person, die sich beschwert, zum Unternehmen steht. Beschwerden werden immer vertraulich behandelt, egal ob sie von Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Nachbarn oder sonstigen Personen eingebracht werden.

Für Beschwerden oder Feedback zur Vorgehensweise von Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren, steht Ihnen die Ombudsstelle der Arbeitsinspektion zur Verfügung.

Allgemeine Anfragen zur Tätigkeit der Arbeitsinspektion und zum Thema Arbeitsschutz sowie zu den Informationen auf der Website richten Sie bitte an kontakt@arbeitsinspektion.gv.at.

Letzte Änderung am: 14.11.2025